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Investitionsbooster Juli 2025 – Dezember 2027: Neue steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten

Steuerliche Entlastung für Investitionen in Landtechnik

Ab dem 1. Juli 2025 treten neue steuerliche Regelungen in Kraft, die gezielt Investitionen in der Landwirtschaft unterstützen sollen. Mit dem sogenannten Investitionsbooster 2025–2028 schafft die Bundesregierung Anreize, um modernste Landtechnik schneller abzuschreiben – und damit die Liquidität landwirtschaftlicher Betriebe kurzfristig zu stärken.

Degressive AfA: 30 % jährlich auf Landmaschinen

Im Mittelpunkt steht die degressive Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter. Diese erlaubt es, bis zu 30 % der Anschaffungskosten jährlich steuerlich geltend zu machen – und zwar anstelle der üblichen linearen AfA. Die Regelung gilt für neu angeschaffte oder voraussichtlich auch gebrauchte Landmaschinen, die im Zeitraum vom 01.07.2025 bis 31.12.2027 gekauft und in Betrieb genommen werden.

Beispiele für förderfähige Maschinen:

  • Traktoren
  • Anhänger
  • Futtererntemaschinen
  • Bodenbearbeitungsgeräte
  • Werkstatt- und Betriebseinrichtungen
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Rechenbeispiel: Traktor für 100.000 €

Wie groß der Vorteil durch die degressive Abschreibung ist, zeigt ein Vergleich mit der linearen Methode:

JahrLineare AfA (12,5 %)Degressive AfA (30 %)
      1                                     12.500 €                       30.000 €
      2                                     12.500 €                       21.000 €
      3                                     12.500 €                       14.700 €

Nach drei Jahren ergeben sich:

  • 37.500 € Abschreibung im linearen Modell

  • 65.700 € Abschreibung im degressiven Modell

Die höhere Abschreibung senkt den zu versteuernden Gewinn deutlich und verbessert damit die Liquidität im Betrieb. Das ist insbesondere bei größeren Investitionen oder zur Glättung guter Ertragsjahre sinnvoll.

 

Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge in der Landwirtschaft

Für rein elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge ist zusätzlich eine Sonderabschreibung von 50 % im ersten Jahr möglich. Diese kann ergänzend zur linearen AfA in Anspruch genommen werden. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 neu angeschafft werden.

Wichtig: Die Sonderabschreibung gilt ausschließlich für neue, elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge im Sinne des Gesetzes – nicht für gebrauchte Maschinen oder Fahrzeuge anderer Klassen.

 

Fazit: Planungssicherheit und spürbare Vorteile für Landwirte

Mit dem Investitions-Booster 2025–2028 profitieren landwirtschaftliche Betriebe von:

  • Schnellerer steuerlicher Entlastung
  • Verbesserter Liquidität
  • Planungssicherheit durch klare gesetzliche Vorgaben

Die neuen Regelungen bieten sich besonders für geplante Ersatzinvestitionen und Maschinenmodernisierungen an – vor allem dann, wenn sich Investitionen ohnehin für die Jahre 2025 bis 2027 abzeichnen.